Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt

1.) Die von Weingut Thörle GbR gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum von Weingut Thörle GbR (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt der Käufer sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags unserer Lieferung einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber an Weingut Thörle GbR ab. Weingut Thörle GbR nimmt diese Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

3.) Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Gefährdung unserer Forderungen können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte verlangen.

4.) Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Pfändungen, sonstige Zugriffe Dritter sowie Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen.

5.) Bei Zahlungsverzug sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die noch vorhandene Vorbehaltsware herauszuverlangen.

6.) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl im entsprechenden Umfang freigeben.